Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Reise-Haftpflichtversicherung

Viele Vereine führen regelmäßig Gruppenreisen, Jugendfreizeiten, Ausflüge und vieles mehr durch. Daraus können sich in der Folge haftungsrechtliche Ansprüche Dritter ergeben, für die der Reiseveranstalter (in diesem Fall der Verein) einstehen muss. Die Ansprüche können sowohl von den Reiseteilnehmern selbst kommen als auch (zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen) von deren Erziehungsberechtigten.

Um sich vor diesen Risiken zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Bei einigen Versicherern nennt sich diese schlicht „Reise-Haftpflichtversicherung“, bei anderen spricht man von einer „Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung“. Der Versicherungsschutz umfasst dabei sämtliche haftungsrechtliche Ansprüche Dritter gegenüber dem Verein, beziehungsweise dem Organisator der Reise.

Falls der Verein bereits eine allgemeine beziehungsweise gewerbliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte jedoch zunächst geprüft werden, inwieweit sich der Schutz au dieser Versicherung auch auf Gruppenreisen beziehungsweise Vereinsreisen erstreckt. Die gleiche Prüfung sollte auch dann vorgenommen werden, wenn der Verein bereits ein Paket aus verschiedenen Reiseversicherungen abgeschlossen hat. Oft ist in solchen Paketen eine Reise-Haftpflichtversicherung bereits enthalten.

Wie bereits erwähnt, erstreckt sich der Versicherungsschutz durch die Reise-Haftpflichtversicherung auf alle Risiken, die durch die Ansprüche Dritter gegen den Verein als Reiseveranstalter entstehen können. Der Versicherungsschutz beinhaltet also sowohl Personen- als auch Sachschäden. Dies gilt übrigens auch für Mietesachschäden, wenn der Verein beispielsweise private Räumlichkeiten mietet, um dort Freizeiten etc. abzuhalten.

Darüber hinaus sind in der Reise-Haftpflichtversicherung auch Vermögensschäden, die durch die Nichterfüllung der zugesagten Leistungen beziehungsweise eine lediglich mangelhaft erbrachte Leistung entstehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn einzelne, bereits vor der Reise zugesagte Bestandteile aufgrund von Mitarbeiterausfällen oder Planungsänderungen nicht durchgeführt werden können. Auch wenn die Reise aus einem wichtigen Grund vorzeitig abgebrochen werden muss, steht die Reise-Haftpflichtversicherung im Falle von Schadensersatzforderungen Dritter mit ihren Leistungen ein.

Hinsichtlich des Versicherungsvertrages ist beim Abschluss einer Reise-Haftpflichtversicherung besonders darauf zu achten, dass die Deckungssumme hoch genug angesetzt ist. Eine Selbstbeteiligung kann individuell mit dem Versicherer ausgehandelt werden. Die Höhe der Beiträge hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. So spielen beispielsweise die Anzahl der Reiseteilnehmer, deren Alter sowie das Reiseziel eine wichtige Rolle. Ebenfalls ausschlaggebend für die Beitragshöhe ist, ob die Reiseteilnehmer zu einer bestimmten Risikogruppen zählen. Dies ist beispielsweise bei einigen Sportarten der Fall.


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