Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Reiseunfallversicherung

Oftmals ist in den Versicherungen, die über den Träger oder Verband des jeweiligen Vereins bestehen, bereits eine Unfallversicherung enthalten. Doch Vorsicht: In der Regel handelt es sich dabei nicht um eine spezielle Reiseunfallversicherung, sondern lediglich um eine Unfallversicherung für die gewöhnliche Vereinsarbeit am Ort. Das bedeutet: Sofern der Verein mit einer Gruppe Jugendlicher auf Reisen ist, wird diese Unfallversicherung keinen Schutz bieten. Hier muss eine zusätzliche Reiseunfallversicherung abgeschlossen werden.

Es handelt sich dabei um eine einzelne Versicherung, die jedoch alle Reiseteilnehmer sowie die Aufsichtspersonen und den Reiseleiter zusammen versichert. Der Abschluss einer solchen Versicherung macht insbesondere dann Sinn, wenn die Gruppenreise ins Ausland führt oder besondere Risikofaktoren birgt, wie zum Beispiel beim Besuch von Veranstaltungen im Sportbereich, Konzerten etc. Achten Sie jedoch auch hierbei darauf, zunächst beim Versicherer nachzufragen, ob die individuellen Risiken komplett abgedeckt sind.

Der Beitrag für die Reiseunfallversicherung wird in der Regel durch alle Reiseteilnehmer geteilt und direkt bei der Zahlung des Reisepreises mit berechnet. Je mehr Teilnehmer sich für eine Reise angemeldet haben, desto geringer wird der Betrag für den Einzelnen. Bei einigen Versicherern ist es notwendig, spezielle Policen für besonders risikoreiche Aktivitäten im Rahmen einer Gruppenreise abzuschließen. Dies könnten beispielsweise Bergwanderungen, Wassersportarten oder Ähnliches sein.


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