Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Versicherungsschutz im Ehrenamt in Vereinen und Verbänden

Wer ehrenamtlich tätig wird, tut dies in der Regel, um anderen Menschen zu helfen - sei es in der Kinderbetreuung, der Altenpflege, einem medizinischen Dienst oder in einem anderen Bereich. Die Verbände und Trägereinrichtungen können dankbar sein, dass es solche selbstlosen Menschen gibt. Und daher sollten Sie alles dafür tun, dass die Risiken bei der ehrenamtlichen Tätigkeit so klein wie möglich gehalten werden, beziehungsweise diese so gut wie möglich abgesichert sind.

Welche Versicherungen sind vom Verein/Verband abgeschlossen?

Möglich wird dies durch Versicherungen, die direkt vom Verband oder der Trägergesellschaft abgeschlossen werden, und die dann für eine ganze Gruppe von ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern gelten. Nun stellt sich jedoch die Frage, welche Versicherungen grundsätzlich über den Verein oder Verband abgeschlossen werden, und welche nicht in einem solchen Schutzpaket enthalten sind. Dazu nachfolgend einige Anmerkungen.

Zunächst ist anzumerken, dass Versicherungen im Rahmen von Vereinen und Verbänden jeweils individuell auf die Vereinstätigkeit beziehungsweise den Vereinszweck zugeschnitten werden müssen. Nicht jeder Verein oder Verband benötigt die gleichen Versicherungen. Dennoch gibt es einige Versicherungsarten, die in nahezu jedem Sammelversicherungs-Paket enthalten sind. Dazu gehört beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, welche die Schäden Dritter übernimmt, die von Vereins- beziehungsweise Verbandsmitgliedern verursacht werden.

Auch eine Unfallversicherung gehört quasi zu den Grundabsicherungsmaßnahmen, die durch den Träger oder Verband abgeschlossen werden. Sie springt beispielsweise dann ein, wenn im Rahmen von Freizeiten oder sportlichen Wettkämpfen Unfälle geschehen, aus denen Verletzungen resultieren. Sinnvoll ist es auch, wenn der Verband oder die Trägergesellschaft eine Rechtschutzversicherung abschließt. Im Rahmen von Vereinstätigkeiten, sportlichen Wettbewerben und Ausflügen kann es schnell passieren, dass ein Rechtsstreit entsteht. Man kann in diesem Fall nicht davon ausgehen, dass jedes Mitglied über eine private Rechtschutzversicherung verfügt. Und wenn, ist es noch lange nicht sicher, ob die Rechtschutzversicherung auch in diesem speziellen Fall alle Kosten übernimmt. Besteht jedoch ein Rechtsschutz über den Verband oder Träger, so gilt dieser grundsätzlich für jeden Teilnehmer, beziehungsweise jedes Vereinsmitglied. Auch Aufsichtspersonen und Helfer sind mitunter mitversichert, hier gelten aber teilweise ganz spezielle Regularien. Mehr dazu gleich.

Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Versicherungsformen, die über den Verband oder Träger eines Vereins beziehungsweise einer Gemeinschaft abgeschlossen werden können. Dazu gehören beispielsweise die Vertrauensschadensversicherung, eine spezielle Fahrzeugversicherung, eine Elektronikversicherung (für das Equipment bei Veranstaltungen), die Reisegepäckversicherung für alle Teilnehmer und viele mehr.

Welche Veranstaltungen sind darin versichert?

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass im Versicherungsvertrag möglichst alle Aktivitäten der jeweiligen Gemeinschaft abgesichert sind. Dabei kann es sich um sportliche Wettbewerbe, Freizeiten, Ferienlager, Vereinsfeste, Lehrgänge und Seminare und vieles mehr handeln. Die Versicherungsbedingungen müssen hierbei individuell auf die jeweiligen Vereinsaktivitäten zugeschnitten werden, so benötigt beispielsweise ein Wassersportverein ganz andere Absicherungsmaßnahmen, als ein Schachclub.

Wer ist darin versichert?

Bleibt noch eine Frage, die oben bereits angeschnitten wurde: Auf wen erstreckt sich der durch den Träger oder Verband abgeschlossene Versicherungsschutz?

Auch hierbei gilt: Es lässt sich mit dem Versicherer individuell vereinbaren, welche Personen mit im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. In der Regel verhält es sich aber so, dass außer den Vereinsmitgliedern auch ehrenamtliche Betreuer und Helfer mitversichert sind. Dazu gehört auch das Personal für die Reinigung, die Sicherheit und viele andere Tätigkeiten, die im Rahmen einer Veranstaltung anfallen. Nicht versichert dagegen sind die Gäste einer Veranstaltung. Sie können jedoch bei mancher Versicherungsgesellschaft gegen Aufpreis beziehungsweise durch den Abschluss einer Zusatzpolice ebenfalls mitversichert werden.


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