Versicherungen für Vereine
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Haftpflichtversicherung

Schäden an der Gesundheit, dem Eigentum oder dem Vermögen anderer können sehr schnell entstehen. Eine Haftpflichtversicherung ist genau für solche Fälle konzipiert. Sie verpflichtet sich zum Schadenersatz gegenüber Dritten, sofern der Schaden durch das Verschulden des Versicherten verursacht wurde. Zwar gibt es in Deutschland ein breites Angebot an privaten Haftpflichtversicherungen, jedoch springen diese nicht immer bei Schäden ein, die im Rahmen von Vereinstätigkeiten oder Ähnlichem verursacht wurden.

Daher ist es sehr wichtig, dass der Träger oder Verband eines Vereins beziehungsweise einer Gruppe eine Sammel-Haftpflichtversicherung abschließt. In der Regel umfasst eine solche Haftpflichtversicherung alle Schäden, die an fremden unbeweglichen Sachen und Einrichtungen verursacht werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Verein für seine Tätigkeiten eine öffentliche Turnhalle oder einen Sportplatz nutzt, und an dieser Einrichtung ein Schaden durch ein Vereinsmitglied verursacht wird.

Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang ist, dass eine Haftpflichtversicherung - wie bereits angedeutet - immer nur die Schäden Dritter reguliert, nicht jedoch Schäden am Eigentum selbst. Verursacht also beispielsweise ein Vereinsmitglied einen Schaden an vereinseigenen Gegenständen, so springt dafür nicht die Sammel-Haftpflichtversicherung ein. In diesem Fall muss das Mitglied für seinen Schaden selbst aufkommen, beziehungsweise kann seine private Haftpflichtversicherung dafür einspringen lassen.

Zudem ist eine Haftpflichtversicherung nicht nur für die Übernahme berechtigter Ansprüche zuständig, sondern auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. In diesem Fall fungiert sie quasi als Rechtschutzversicherung und kann dem Verein damit helfen, unberechtigt an ihn herangetragene Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Bleibt noch die Frage, welche Risiken nicht in einer Sammel-Haftpflichtversicherung für Träger und Verbände eingeschlossen sind. Da jeder Versicherungsvertrag individuell ausgestaltet werden muss, kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden. In der Regel sind jedoch alle Aktivitäten und Tätigkeiten, die über vereinsübliches Niveau hinausgehen, nicht mit in der Haftpflichtversicherung enthalten. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch zulassungs- und versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge verursacht wurden. Zur Regulierung dieser Schäden sind die jeweiligen Fahrzeugversicherungen heranzuziehen.

Ebenso wie die Sammel-Unfallversicherung wird auch eine solche Haftpflichtversicherung in Deutschland beispielsweise von der AXA-Versicherungsgruppe angeboten.


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