Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.
Neben vielen anderen Risiken besteht in der Jugend- und Vereinsarbeit auch immer die Gefahr von rechtlichen Auseinandersetzungen, sei es mit Vereinsmitgliedern beziehungsweise Teilnehmern an Jugendfreizeiten etc. selbst, aber auch mit dritten Personen. Aus diesem Grund ist die Rechtsschutzversicherung eine sehr wichtige Versicherungsform, die nach Möglichkeit jeder abschließen sollte, der in diesem Bereich tätig ist. Wichtig zu wissen ist zunächst, dass eine eventuell vorhandene private Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Jugend- und Vereinsarbeit entstehen, nicht zuständig ist. Daher muss für diesen Zweck eine spezielle gewerbliche Rechtsschutzversicherung zusätzlich abgeschlossen werden.
Grundsätzlich übernimmt eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sowohl die Kosten für einen Gerichtsprozess als auch die Honorare eines beziehungsweise mehrere Anwälte. Auch sämtliche Kosten, die aus der Beauftragung von Gutachtern und/oder der Anhörung von Zeugen entstehen, werden reguliert. Der Basis-Rechtsschutz besteht dabei zumeist aus der Absicherung gegen Schadensersatzforderungen, die gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht werden, sowie einem Strafrechtschutz, der bei Ordnungswidrigkeiten und anderen fahrlässigen Verletzungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften zum Einsatz kommt. Weiterhin ist in vielen Rechtschutzversicherungen ein sogenannter Vertragsrechtsschutz enthalten, der in sämtlichen Streitigkeiten eintritt, die sich im Zusammenhang mit geschlossenen Verträgen zwischen Verein und Mitglied ergeben.
In diesem Zusammenhang muss allerdings klar sein, dass eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung in ihrer Beitragshöhe nicht mit einer privaten Rechtsschutzversicherung vergleichbar ist. Die Risiken im gewerblichen Bereich liegen ungleich höher, oftmals geht es in diesbezüglichen gerichtlichen Streitigkeiten um Summen von vielen tausend Euro. Im privaten Bereich sind diese Kosten durchweg wesentlich niedriger. Durch die hohen Streitwerte bei Gerichtsprozessen mit gewerblichem Hintergrund steigen zudem die Anwaltsgebühren exorbitant an, was sich wiederum in der Höhe der Beiträge widerspiegelt. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, eine gewisse Selbstbeteiligung zur gewerblichen Rechtschutzversicherung zu vereinbaren, mit deren Hilfe die Beitragshöhe etwas gesenkt werden kann.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass bei Vereinen und ähnlichen Institutionen, die regelmäßig größere Veranstaltungen durchführen, ein zusätzlicher Versicherungsschutz, speziell hinsichtlich des Veranstaltungsrechts, notwendig werden kann. In einer normalen gewerblichen Rechtschutzversicherung ist meist nur ein Basisschutz enthalten, der sich wie oben beschrieben gestaltet. Sollen jedoch zusätzliche Risiken abgedeckt werden, so sind dafür die entsprechenden Zusatzoptionen mit in den Versicherungsvertrag aufzunehmen.
Auch für Vereine, beziehungsweise deren Jugendgruppenleiter, die regelmäßig Reisen, Freizeiten und andere Events durchführen, gibt es spezielle Policen für die gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Der Grund für die Zusatzpolicen: In den herkömmlichen Versicherungen ist oftmals nur ein Schutz enthalten, der für die übliche Vereinsarbeit gilt, nicht jedoch für besondere Unternehmungen, wie sie beispielsweise Reisen darstellen. Diese gewerbliche Rechtsschutzversicherung für Reiseveranstalter kann grundsätzlich als Ergänzung für die Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung verstanden werden. Das bedeutet: Während die Haftpflichtversicherung alle haftungsrechtlichen Ansprüche abdeckt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung sämtliche Prozess- und Anwaltskosten, die im Rahmen von rechtlichen Streitigkeiten über eben diese haftungsrechtlichen Ansprüche entstehen. So entsteht ein perfekter Rundumschutz, mit dem sich der Organisator beruhigt seinen Aufgaben widmen kann.
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