Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Reisekrankenversicherung

Bei Jugend- beziehungsweise Gruppenreisen innerhalb Deutschlands übernimmt in der Regel die gesetzliche oder private Krankenkasse jedes einzelnen Kindes das Risiko von Krankheiten und Verletzungen, die das Kind sich im Rahmen der Reise zuziehen kann. Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn die Reise ins Ausland führt. Insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben ihre Leistungskataloge diesbezüglich sehr stark eingeschränkt, so dass bei Auslandsreisen unter Umständen kein vollständiger Versicherungsschutz im Falle von Krankheiten, Unfällen etc. besteht. In diesem Fall ist es absolut notwendig, eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen. In einigen Versicherungspaketen für Jugend- und Gruppenreisen ist eine solche Reisekrankenversicherung bereits enthalten, bei anderen Versicherern muss sie als einzelne Versicherung entweder für die ganze Gruppe oder sogar für jede einzelne teilnehmende Person abgeschlossen werden.

Was leistet eine solche Reisekrankenversicherung?

Erkrankt ein Reiseteilnehmer während der Reise, können daraus Kosten in Höhe von vielen tausend Euro entstehen. Insbesondere der Rücktransport nach Deutschland schlägt oftmals besonders heftig zu Buche, wenn der Patient zum Beispiel nur in liegender Position im Flugzeug transportiert werden kann, beziehungsweise einen Spezialflug benötigt. Auch Bergungskosten können schwindelerregende Höhen erreichen, insbesondere bei Aktivitäten im Gebirge oder in ähnlich gelagerten Fällen. Die Reisekrankenversicherung sorgt dafür, dass der Teilnehmer gegen all diese finanziellen Risiken abgesichert ist. Zudem übernimmt sie sämtliche Heilbehandlungskosten, die am Zielort anfallen. Darüber hinaus übernehmen viele Versicherer die Kosten für das Zurückbleiben eines Einzelnen und das spätere Nachreisen zur Reisegruppe.

Eine Besonderheit ist allerdings bei der Inanspruchnahme einer Reisekrankenversicherung zu beachten: Insbesondere bei Auslandsreisen ist es gang und gäbe, dass die Kosten für die medizinische Behandlung des Erkrankten zunächst vorgelegt werden müssen. Die Versicherung in Deutschland erstattet erst nach der Rückkehr dem Versicherten die ausgelegten Kosten. Dazu muss er alle Belege sorgfältig aufbewahren und bei seinem Versicherer einreichen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine ambulante oder eine stationäre Behandlung gehandelt hat. Der Organisator der Reise sollte also darauf achten, dass er für den Fall der Fälle auf ein gewissen Betrag an Notkapital zurückgreifen kann, um Behandlungskosten für einen Reiseteilnehmer zunächst auslegen zu können.


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