Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Versicherung für Lagermaterial, Freizeitmaterial und Zeltlagerausrüstungen

Fast jeder Verein beziehungsweise jede Jugendgruppe besitzt vereinseigene Gegenstände, z. B. Sportgeräte, Zelte, Stühle und Tische, Werkzeuge und vieles mehr. Man bezeichnet diese Gegenstände auch als gemeinschaftlich genutzte Lager- oder Freizeitmaterialien.

Das Problem: Solche Materialien fallen oftmals durch das Raster das Schutzumfangs aller bestehenden Versicherungen. Das bedeutet: sie sind in keiner Versicherung enthalten und werden bei Zerstörung oder Verlust daher auch nicht ersetzt. Da es sich bei solchen Lagermaterialien jedoch oft um hochwertige und teure Gegenstände handelt, sollten diese durch eine gesondert abgeschlossene Versicherung geschützt werden. Genau zu diesem Zweck gibt es die Versicherung für Lagermaterial, Freizeitmaterial und Zeltlagerausrüstungen.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel alle Schäden durch die Einwirkung höherer Gewalt (Feuer, Hagel, Sturm, Blitzeinschlag etc.), aber auch Schäden die durch Transportunfälle, Diebstahl oder während der Einlagerung entstehen. Viele Versicherungen gewähren ihren Schutz hierbei auch dann, wenn die vereinseigenen Gegenstände in privaten Kellerräumen oder sonstigen, nicht vereinseigenen Lokalitäten aufbewahrt werden. Falls dies nicht der Fall ist, sollte unbedingt darauf geachtet werden, die Gegenstände immer in den Räumen des Vereins aufzubewahren.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass grundsätzlich nicht alle Gegenstände mit in den Versicherungsschutz fallen. In der Regel schließt der Schutz nur die Gegenstände ein, die von allen Vereinsmitgliedern gemeinsam genutzt werden können. In einigen Vereinen ist es jedoch so, dass Gegenstände lediglich einzelnen Vereinsmitgliedern zuzuordnen sind und trotzdem im Vereinsheim gelagert werden (z. B. Waffen in einem Schützenverein). Diese Gegenstände werden von der Lagermaterialien-Versicherung in der Regel nicht versichert, beziehungsweise können nur gegen Aufpreis oder durch den Abschluss einer gesonderten Police mitversichert werden.

Insgesamt ist der Leistungsumfang bei der Lagermaterialien-Versicherung sehr unterschiedlich. Hier sollte genau darauf geachtet werden, dass dieser Umfang den Anforderungen und Bedürfnissen des Vereins gerecht wird. So versichern beispielsweise einige Gesellschaften die vereinseigenen Gegenstände nicht, wenn diese auf Veranstaltungen, Freizeiten etc. außerhalb des Vereinsgeländes mitgenommen werden.


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