Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Versicherungen für Baumaßnahmen des Vereins

Wird ein Vereinsgebäude errichtet und der Verein selbst ist der Bauherr, so sollte diesbezüglich eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Baustellen sind immer mit erhöhten Risiken vielerlei Art verbunden. So kommt es beispielsweise oft vor, dass im Rahmen der Bautätigkeiten Gegenstände von einem Kran herabfallen und am Grundstück geparkte Fahrzeuge beschädigen. Auch eine Absicherung der Baustelle in geeigneter Art und Weise muss grundsätzlich immer vorgenommen werden - egal, ob auf dieser gerade gearbeitet wird oder nicht.

Um all diese Risiken abzudecken, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Das gilt übrigens auch, wenn die Vereinsmitglieder das Gebäude nicht selbst bauen, sondern dieses durch eine Baufirma errichtet wird. Der Bauherr, in diesem Fall also der Verein, ist für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bauvorhaben, die eine Kostengrenze von 50.000 Euro nicht überschreiten, werden in der Regel von einer normalen Haftpflichtversicherung reguliert. Sollte der Verein also bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, und es wird zum Beispiel lediglich ein Anbau am Vereinsgebäude errichtet, dessen Wert unter 50.000 Euro liegt, muss keine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Weiterhin fungiert eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht nur als Absicherung gegen die Schadenersatzansprüche Dritter, die durch die Baumaßnahmen entstehen, sie kann darüber hinaus auch als Rechtschutzversicherung dienen. Sollten im Rahmen der Bautätigkeiten unberechtigte Schadenersatzansprüche von Seiten Dritter an den Verein herangetragen werden, so wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung die notwendigen Kosten dafür übernehmen, um diese Ansprüche außergerichtlich oder im Rahmen einer Gerichtsverhandlung abzuwehren. Sie übernimmt dann beispielsweise die Kosten für Gutachter, Anwälte oder auch den Prozess selbst. Auch Zeugen, die für ihre Vorladung finanziell entschädigt werden, erhalten ihre Kosten in diesem Fall von der Bauherrenhaftpflichtversicherung erstattet.


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