Versicherungen für Vereine
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Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Wie der Name bereits andeutet, eignet sich die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung (oft auch nur „Pferdeversicherung“ oder „Pferdehaftpflichtversicherung“ genannt) insbesondere für Reit- und Fahrvereine. Es handelt sich hierbei um eine reine Haftpflichtversicherung. Diese deckt also nur die Schäden ab, welche Dritten an ihrer Gesundheit, dem Vermögen oder den persönlichen Sachen durch das Pferd zugefügt werden.

Ein solcher Schaden kann sehr schnell entstehen. Es reicht bereits aus, wenn die betreffende Pferdekoppel einmal nicht vollständig abgesichert ist und das Pferd dadurch die Möglichkeit hat, aus dieser auszubrechen. Im Straßenverkehr können durch ein frei laufendes Pferd gefährliche Unfälle entstehen, die oftmals viele tausend Euro Sachschaden oder sogar Personenschäden nach sich ziehen. Grundsätzlich ist für solche Schäden der Pferdehalter in die Haftpflicht zu nehmen. Der Abschluss einer Pferdehalter-Haftpflicht ist also absolut obligatorisch. Bei Reit- und Fahrvereinen kann diese oftmals als Sammelversicherung für alle vereinseigenen Pferde abgeschlossen werden.

Die Versicherung übernimmt die Regulierung aller Schäden, die das Pferd dritten Personen zufügt. Da diese, wie im Beispiel bereits angedeutet - mitunter sehr hoch ausfallen können, sollte darauf geachtet werden, dass die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung eine ausreichende Deckungssumme bietet. Ideal ist hierbei natürlich eine unbegrenzte Deckung, diese wird jedoch nur von den wenigsten Versicherungsgesellschaften angeboten. Eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro sollte jedoch auf jeden Fall gewährleistet sein.

Werden im Rahmen einer Sammelversicherung mehrere Pferde eines Vereins zusammen in einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung versichert, sind die Prämien hierfür oftmals sehr viel günstiger, als bei einer Einzelversicherung.

Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz bei Reitsportvereinen nicht nur auf dem eigenen Vereinsgelände besteht, sondern beispielsweise auch im Rahmen von Turnieren, die außerhalb des Geländes ausgerichtet werden. Auch Auslandsaufenthalte - zumindest innerhalb Europas - sollten im Versicherungsschutz mit enthalten seien. Bei einigen Gesellschaften lässt sich darüber hinaus eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wodurch die Versicherungsprämien etwas günstiger ausfallen. Da die Selbstbeteiligung bei einer Sammelversicherung vom Verein gestellt werden muss, kann hier in der Regel eine etwas höhere Summe gewählt werden. Dadurch sinken die Beiträge für die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für alle Vereinsmitglieder.


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