Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Unfallversicherung

Wer glaubt, lediglich in einem Sportverein könnten folgenschwere Unfälle passieren, der irrt sich gewaltig. Solche Unfälle können überall passieren, zum Beispiel auch im Rahmen einer Kirchenfreizeit. Es reicht bereits aus, wenn im Rahmen einer Wanderung ein Kind mit dem Fuß umknickt und sich dabei einen Bänderriss zuzieht. Eine langwierige und damit kostenintensive medizinische Behandlung ist die Folge.

Aus diesem Grund ist die Unfallversicherung als Sammelversicherung für Verbände und Trägergesellschaften absolut obligatorisch. Dieser Umstand wird noch dadurch verstärkt, dass Privatpersonen in der Regel nur für die Folgen von Arbeitsunfällen beziehungsweise Unfällen, die auf den Arbeitswegen geschehen, über ihre Berufsgenossenschaft versichert sind. Zwar gibt es auch zusätzliche, private Unfallversicherungen auf dem Markt, eine solche hat jedoch noch längst nicht jeder abgeschlossen.

In einer Sammel-Unfallversicherung sind alle Mitglieder eines Vereins, deren Betreuer sowie Reisebegleiter und freiwillige Helfer, die bei Vereinsfeiern oder Gruppenreisen eingesetzt werden, mitversichert. Weiterhin bleibt jedoch zu klären, bei welchen Ereignissen es sich überhaupt um einen Unfall handelt. Die meisten Versicherungsbedingungen definieren dies folgendermaßen:

„Ein Unfall ist eine Gesundheitsschädigung, die durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig ausgelöst wird“.

Darunter fallen beispielsweise auch Gesundheitsschäden, die durch Schwimm- beziehungsweise Badeunfälle, durch die Einwirkungen des Wetters (zum Beispiel Sonnenstiche, Verbrennungen, Verkühlungen etc.) hervorgerufen werden. Nicht eingeschlossen in einer solchen Unfallversicherung sind in der Regel gesundheitliche Beeinträchtigungen, die infolge von bestehenden Krankheiten oder körperlichen Schäden auftreten. Dazu gehören beispielsweise epileptischen Anfälle, Krämpfe, Schlaganfälle und Ähnliches. Auch Schäden, die unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen entstehen, sind nicht in einer Unfallversicherung eingeschlossen.

Es gilt allerdings: Eine Unfallversicherung ist keine Krankenversicherung! So kommt die Unfallversicherung immer nur für die Erstversorgung nach einem Unfall auf, weitere Heil- oder Rehabilitationsmaßnahmen fallen in der Regel nicht in deren Regulierungsbereich, sondern werden durch die Krankenkassen abgedeckt. Eine Sammel-Unfallversicherung für die Träger und Verbände von Vereinen und anderen Gruppen wird zum Beispiel von der AXA-Versicherung angeboten.


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